Heimordnung zur Nutzung der Betreuungseinrichtung „Casino“

Grundriss

Die Offizierheimgesellschaft Diepholz e.V. und Unteroffizierheimgesellschaft e.V. Fliegerhorst Diepholz haben sich der Aufgabe gestellt, eine gemeinsame Begegnungs- und Kommunikationsstätte zu schaffen und zu betreiben. Dadurch soll die Kameradschaft gefördert und für die Betreuung der Mitglieder in und außer Dienst gesorgt werden. Veranstaltungen kultureller und bildender Art werden durchgeführt, eine Bewirtung erfolgt.
Es ist das Bestreben der beiden Vereine, den Aufenthalt in den Räumen des Casinos für alle Mitglieder so angenehm wie möglich zu gestalten. Außerdem bieten sich die Räumlichkeiten für Tagungen, Seminare und Besprechungen jeglicher Art, auch für Dienststellen außerhalb des Fliegerhorstes an.

Die nachstehende Heimordnung stellt einen Rahmen dar, der für den geordneten Betrieb des Heimes notwendig ist.
 
In allen Räumen des Casinos besteht zum Schutze der nicht rauchenden Gäste grundsätzlich Rauchverbot, ausgenommen davon ist das Atrium.
Weitere Abweichungen können nach vorgegebenen Grundsätzen geregelt werden.

 
1. Zutritt zum Casino
a.  Zutrittsberechtigung haben generell alle Berechtigten gemäß der Satzungen der beiden
Vereine.
Nichtmitglieder haben jedoch keinen Anspruch auf Nutzung der aus den Beiträgen der
Mitglieder beschafften Einrichtungsgegenstände und Leistungen.
b.  Allen Mitgliedern ist das Einladen von Gästen gestattet. Der Gastgeber ist für seine Gäste
verantwortlich.
c. Zutritt zum Casino haben darüber hinaus alle Teilnehmer an dienstlichen
Veranstaltungen, Besprechungen, Tagungen, Seminaren etc., die im Casino stattfinden.
 
2. Hausrecht in den Heimräumen 
Das Hausrecht üben für den Aufsichtsführenden gemäß ZDv 60/2 die Vorstände der Offizier- und Unteroffizierheimgesellschaft aus. Sie sind für Ordnung und Sicherheit in den Heimräumen verantwortlich. Bei dienstlicher Nutzung benennt der Veranstaltende dem Vorstand der Unteroffizierheimgesellschaft einen verantwortlichen Ansprechpartner

3. Bewirtschaftung des Casinos
Die Bewirtschaftung des Casinos obliegt vom Grundsatz her der Unteroffizierheimgesellschaft e.V. Fliegerhorst Diepholz, sie wird jedoch von beiden Vereinen gemeinsam betrieben.
Betrieb und Bewirtschaftung beinhalten
- Bereitstellung, Zubereitung und Ausgabe von Speisen und Getränken an alle Zutrittsberechtigten
und deren Gäste. Die Ausgabe von Truppenverpflegung erfolgt nur an Offiziere/vergleichbare
Zivilbedienstete,
-  Betreuung von Tagungsteilnehmern,
-  Planung und Durchführung geselliger und gesellschaftlicher Veranstaltungen sowie Maßnahmen
kultureller und musischer Art im eigenen Bereich mit Gästen.
 
4. Heimräume
Folgende Räume stehen zur Verfügung:
-   Konferenzraum (für Tagungen, Besprechungen mit max. 40 Teilnehmern, Empfänge,
Ausstellungen), 
-   Landschaftszimmer (für Tagungen, Besprechungen mit max. 20 Teilnehmern,
festliche Essen, geschlossene Veranstaltungen), 
- Blumenzimmer (zgl. Fernsehzimmer, kurzzeitig für kleinere Besprechungen etc.),
- Barraum
- Großer Saal (für Einnahme Truppenverpflegung, große Veranstaltungen, Bälle,
Ausstellungen). 
Außerdem stehen das überdachte Atrium und Terrasse/Garten mit Grillhaus zur Verfügung.
 
5. Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 07:00 Uhr - 23:00 Uhr
Freitag:                     07:00 Uhr - 12:00 Uhr
An Feiertagen sowie am Wochenende ist das Casino geschlossen.
Abweichende Termine/Zeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
 
6. Private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen der Mitglieder können auch außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten in den Räumen des Casinos durchgeführt werden. Die Genehmigung erteilt der zuständige Vorstand.
 
7. Dienstliche Veranstaltungen 
Der Standortälteste kann nach Rücksprache mit den Vorständen dienstliche Veranstaltungen in den Räumen des Casinos anordnen.

8. Anmeldungen 
Alle Veranstaltungen sollten mindestens vierzehn Tage vorher schriftlich auf Formblatt beim zuständigen Vorstand im Büro angemeldet werden. Bei dienstlichen Veranstaltungen wird der Verein/das Casino im Verteiler des entsprechenden Befehls aufgenommen.
 
9. Anzugsordnung 
Der Anzug ist den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend zu wählen. Im Sportanzug ist der Aufenthalt im Casino nicht gestattet.
 
10. Ordonnanzen 
Die zur Bedienung eingesetzten Ordonnanzen unterstehen generell dem Vorstand der Unteroffizierheimgesellschaft e.V. Fliegerhorst Diepholz, im täglichen Dienstbetrieb dem Geschäftsführer der UHG sowie dem Heimfeldwebel im Rahmen ihrer Tätigkeit. Ihre Dienstzeit wird durch diese in einem Schichtdienstplan in Absprache mit dem Vorstand festgelegt.
 
Wird nach 23:00 Uhr von Mitgliedern Bedienung gewünscht, sind die Ordonnanzen verpflichtet, dem Wunsch nachzukommen. In diesem Fall ist vom Nutzer für jede angefangene Stunde pro benötigter Ordonnanz ein Betrag von 5.-- € zu entrichten.
 
11. Beschwerden
Beschwerden sind ausschließlich an die Vorstände zu richten.
 
12. Ausleihe von Einrichtungsgegenständen 
Einrichtungsgegenstände, Geschirr, Besteck sowie Gläser dürfen ohne Genehmigung des Vorstandes der Unteroffizierheimgesellschaft e.V. Fliegerhorst Diepholz nicht ausgeliehen werden.
Ausliegende Zeitungen und Zeitschriften haben in den Räumen des Casinos zu verbleiben.
 
13. Verbindlichkeit der Heimordnung 
Die vorliegende Heimordnung ist für alle Benutzer des Casinos bindend. Verbesserungsvorschläge sind erwünscht und werden durch die Vorstände nach Bewertung gerne umgesetzt.
Die Vorstände der Offizierheimgesellschaft Diepholz e.V. und Unteroffizierheimgesellschaft e.V. Fliegerhorst Diepholz treffen ihre Maßnahmen im Interesse und zum Wohle aller Mitglieder. Sie erwarten daher von jedem Mitglied Verständnis und Unterstützung bei der Durchführung getroffener Maßnahmen.
 
14. Verstöße gegen die Heimordnung
Zuwiderhandlungen gegen diese Heimordnung können in schweren Fällen mit dem Ausschluss aus dem Verein entsprechend gültiger Satzung geahndet werden

Gemäß Beschluss der gemeinsamen Mitgliederversammlung beider Vereine am 24.01.2006 tritt diese Heimordnung mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Sie wurde nach den vorgegebenen Grundsätzen zum Schutze der Nichtraucher am 18.07.2007 entsprechend angepasst.
Die Bestimmungen des SBG und BPersVG wurden beachtet.


Diepholz, den 18.07.2007
 
 
Für die
 
  Offizierheimgesellschaft                                        Unteroffizierheimgesellschaft e.V.
        Diepholz e.V.                                                       Fliegerhorst Diepholz 
  
             Kähler                                                                   Huneck
Oberstleutnant und Vorsitzender                          Hauptfeldwebel und 2. Vorsitzender 

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